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Eine Firma in der Schweiz gründen.

Ein praktischer und ruhiger Leitfaden zur Gründung in der Schweiz: Wahl der Rechtsform, Wahl des Kantons, die fünf Schritte vom Notar bis zum Handelsregister, die anfallenden Steuern und die laufenden Pflichten, die Schweizer Gesellschaften einhalten.

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1. Warum die Schweiz

Die Schweiz ist eines von drei Ländern weltweit, das eine AAA-Bonität bei allen drei grossen Agenturen hält. Sie steht an der Spitze des IMD World Competitiveness Index und beobachtet seit dem Wiener Vertrag von 1815 förmlich politische Neutralität. Für ein Unternehmen bedeutet dies drei konkrete Vorteile: eine stabile Währung (CHF), eine berechenbare Unternehmenssteuerlast (effektiv zwischen 11 und 21 % je nach Kanton) und eine Verwaltung, die für westeuropäische Verhältnisse rasch arbeitet — Handelsregistereintragungen werden üblicherweise in 7 bis 14 Tagen verarbeitet. Nichts daran ist Schmuck; es ist der Grund, warum viele Holdings, Family Offices und wachsende Technologieunternehmen die Schweiz ihrem Heimatmarkt vorziehen.

02 §

2. Rechtsform wählen

Fünf Formen decken die grosse Mehrheit der Schweizer Gründungen ab. Die Wahl hängt vom verfügbaren Kapital, der Zahl der Gesellschafter und der Absicht zur Börsenkotierung ab.

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) — Mindestkapital CHF 20 000, vollständig liberiert. Am häufigsten für KMU und Beratungen. Stammanteile statt Aktien.
  • Aktiengesellschaft (AG) — Mindestkapital CHF 100 000 mit mindestens CHF 50 000 liberiert. Erforderlich für börsennotierte und die meisten regulierten Tätigkeiten. Inhaber- oder Namenaktien.
  • Einzelfirma — kein Mindestkapital. Persönliche Haftung. Eintragung im HR ab CHF 100 000 Jahresumsatz erforderlich.
  • Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft — Schweizer Steuerpräsenz ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Nützlich für ausländische Konzerne, die einen Schweizer Sitz ohne neue Einheit wünschen.
  • Verein oder Stiftung — für gemeinnützige, sportliche oder wohltätige Zwecke. Spezifische Governance-Regeln gelten.
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3. Kanton wählen

Die 26 Schweizer Kantone setzen ihre eigenen Unternehmenssteuersätze fest, zusätzlich zum eidgenössischen Satz von 8,5 %. Die effektive Belastung reicht von etwa 11 % (Zug, Luzern) bis 21 % (Bern, Teile Genfs). Neben der Steuerlast zählen Sprache, Talentpool und Kundennähe.

  • Zug — niedrigste effektive Steuer (~11,85 %), stark im Rohstoffhandel und Krypto. Deutschsprachig.
  • Waadt — effektiv ~13,79 %, französischsprachig, zwischen Lausanne und Genf. Stark in Biotech, Fintech und Dienstleistungen.
  • Genf — internationaler Hub, höhere Steuer (~14 %), ausgezeichnet für Handel, NGOs und Finanzen.
  • Zürich — grösste Schweizer Wirtschaft, ~19,65 %, Banking- und Tech-Hauptstadt.
  • Tessin — italienischsprachig, Tor zu Italien, ~17,5 %.
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4. Die fünf Schritte der Gründung

Sind Form und Kanton gewählt, geht die eigentliche Gründung rasch. Eine typische GmbH ist in 3 bis 4 Wochen einsatzbereit.

  • Schritt 1 — Verfassung der Statuten und Aktionärsvereinbarung (Ihr Berater)
  • Schritt 2 — Eröffnung eines Kapitaleinzahlungskontos bei einer Schweizer Bank, Einzahlung des Mindestkapitals
  • Schritt 3 — Unterzeichnung der Gründungsurkunde vor einem Schweizer Notar; Erhalt der Bankbestätigung über das einbezahlte Kapital
  • Schritt 4 — Einreichung der Unterlagen beim kantonalen Handelsregister (RC); übliche Bearbeitungszeit 7 bis 14 Tage
  • Schritt 5 — sobald der HR-Eintrag im SHAB veröffentlicht ist, Eröffnung des operativen Bankkontos, Anmeldung bei MWST (wenn Umsatz > CHF 100 000), AHV und BVG
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5. Welche Steuern Sie erwarten

Die Schweizer Unternehmenssteuer hat drei Stufen (Bund, Kanton, Gemeinde), die sich zu den genannten Sätzen kombinieren. Die MWST gilt zu 8,1 % Normalsatz, 2,6 % reduziert, 3,8 % Beherbergung. Obligatorische Sozialabgaben (AHV, IV, ALV) belaufen sich auf etwa 12,8 % der Lohnsumme, geteilt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Verrechnungssteuer von 35 % gilt für Dividenden, durch Doppelbesteuerungsabkommen für die meisten Jurisdiktionen rückforderbar.

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6. Laufende Pflichten

Nach der Gründung hat Ihre Schweizer Gesellschaft berechenbare jährliche Pflichten: Buchführung nach OR (oder IFRS für Kotierte), Hinterlegung der Jahresrechnung beim HR, ordentliche Generalversammlung binnen sechs Monaten nach Geschäftsjahresschluss und Steuererklärungen (Bund und Kanton). Über CHF 250 000 Bilanzsumme oder CHF 500 000 Umsatz wird eine eingeschränkte oder ordentliche Revision obligatorisch.

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7. Wie Galloni Holding hilft

Galloni Holding übt weder Recht noch Steuerberatung direkt aus — das Schweizer Recht verbietet dies ohne Anwaltszulassung. Was wir bieten, ist die Voraussetzung, die jede Schweizer Gesellschaft braucht: eine eingetragene Geschäftsadresse im Kanton Waadt, vom Handelsregister vollständig anerkannt. Wir koordinieren auch die Vermittlung zu Notaren, Treuhändern und Anwälten in Waadt aus unserem vertrauten Netzwerk, damit die operativen Schritte oben kein mühsames Suchen werden. Die meisten unserer Kunden sind binnen 24 Stunden mit ihrem Domizilierungsvertrag einsatzbereit und ihr HR-Eintrag wird binnen zwei Wochen veröffentlicht.

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